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07.12.2018

Umweltverträglichkeitsprüfung / hier: Landwirtschaftliche Beregnung Neustrelitz/Sophienhof

Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Untere Wasserbehörde vom 28.11.2018
Der Landwirtschaftsbetrieb Karsten Dudziak, Sophienhof 3, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt, landwirtschaftliche Flächen in der Gemarkung Neustrelitz, Flur 10 und 11, zur Steigerung der Marktfruchterträge zu beregnen und hat hierfür die Wasserrechtliche Erlaubnis entsprechend §8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert), beantragt.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 13.5.1, Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft einschließlich Bodenbewässerung mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ oder mehr, der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung - UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert, durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) entscheiden.

gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent

Heiko Kärger
Landrat