Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Kreistages festgestellt. Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) in der zurzeit gültigen Fassung beschloss der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung zunächst die 77 gewählten Bewerberinnen und Bewerber.
Herr Peter Ritter vom Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE hat für den Wahlbereich 9 sein Mandat nicht angenommen. Gemäß § 46 LKWG M-V bestimmt die Wahlleitung die nachrückende Person. Als nachrückende Person ist die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags, auf dem die oder der Ausgeschiedene gewählt worden ist, zu bestimmen.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Denis Burmeister
übergeht.
Herr Burmeister hat gemäß § 46 Absatz 5 LKWG M-V i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.
Neubrandenburg, den 25.06.2024
gez.
Annabel Pragst
Kreiswahlleiterin