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22.05.2024

Die Kreiswahlleiterin informiert

Jede wahlberechtigte Person im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat zwischenzeitlich seine Wahlbenachrichtigung erhalten. Daraus geht u. a. hervor, in welchem Wahllokal am Wahlsonntag gewählt werden kann. Sollte jemand aus einem bestimmten Grund am 09. Juni 2024 nicht wählen können, wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Die Briefwahlunterlagen können per Antrag bei den zuständigen Gemeindewahlleitungen angefordert werden, um sie dann in aller Ruhe, z. B. zu Hause, auszufüllen. Mit der Rücksendung der verpackten Wahlunterlagen (bitte die Unterschrift auf dem Wahlschein nicht vergessen!) sollte nicht zu lange gewartet werden. Bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag müssen die Wahlbriefe bei der zuständigen Amts- oder Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Unterlagen, die später eintreffen, können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit bis zum Freitag vor der Wahl persönlich im Amt vorzusprechen, um gleich vor Ort briefwählen zu können.

Als zusätzlicher Service für die Wählerinnen und Wähler wurde auf der Webseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter dem Button „Europa- und Kommunalwahlen“ ein Wahlportal eingerichtet. Hier können wichtige wahlrelevante Informationen abgerufen werden. Zum einen kann dort jeder die genaue Adresse seines Wahllokals erfahren und darüber hinaus schon vorab die Stimmzettel für die Europawahl und die Kommunalwahlen anschauen. Diese Möglichkeit eröffnet einmal mehr die Chance, sich mit den Kandidatinnen und Kandidaten vertraut zu machen und die Stimmabgabe zu erleichtern. Wenige Klicks genügen, um an diese interessanten Daten zu gelangen. Link zum Wahlportal