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13.06.2024

Europawahl Endgültiges Ergebnis

Endgültiges Ergebnis Europawahl

Hinweis: Rechtsmittel der Wahlanfechtung nach § 35 LKWG M-V

Gegen die Gültigkeit der Wahl können nach § 35 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.