Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
[lk]

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von max. 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.
Gemäß § 2 (4) ÖPNV Gesetz M-V ist der ÖPNV unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel als ganzheitliches System zu einem integrierten Bedienungsangebot mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen und Tarifen zu entwickeln.

Wo finde ich meine Haltestelle?

Rechtsgrundlagen ÖPNV

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15.11.1995 (GVOBl. M-V, S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.11.2009 (GVOBL M-V, S. 606)

Aufgabenträger ÖPNV

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) ist Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV (straßengebundener ÖPNV) in seinem Kreisgebiet mit Ausnahme des Stadtverkehrs Neubrandenburg. Mittels Aufgabenübertragungsvertrag wurde die Aufgabe des Landkreises an die Stadt Neubrandenburg übertragen.

Aufgabenträger für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land M-V.
Für die SPNV-Strecken Waren-Malchow (RB15) und Neustrelitz-Mirow (RB 16) wurde zwischen dem Land M-V und dem Landkreis MSE vertraglich vereinbart, dass der Land-kreis die Aufgabenträgerschaft für die Bestellung von Verkehrsleistungen übernimmt.

ÖPNV-Beirat

Gemäß § 7 Abs. 1 ÖPNVG M-V hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV einen Nahverkehrsplan im Sinne von § 8 Abs. 3 PBefG aufzustellen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die regionale Entwicklung. Der in den Kreistagen der damaligen Altkreise und in der Stadtvertretung NB beschlossene Regionale Nahverkehrsplan Mecklenburgische Seenplatte aus dem Jahr 2011 befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung. Der Landkreis beauftragte das Planungsbüro PROZIV im April 2015 mit der Fortschreibung. Entsprechend § 7 Abs. 5 ÖPNVG M-V soll sich der Aufgabenträger bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans eines ÖPNV-Beirats bedienen. Der Beirat hat beratende Funktion. Seine Bildung, Mitgliedschaft und Arbeitsweise wird vom Aufgabenträger geregelt.
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 06.07.2015 die entsprechenden Beschlüsse dazu gefasst.

Barrierefreiheitsprogramm ÖPNV

Der Handlungsbedarf zur Erstellung eines Barrierefreiheitsprogrammes ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe des § 8 Absatz 3 des novellierten PBefG, wonach bis zum 01. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bekennt sich zu dieser Zielstellung und trifft in seinem am 10.10.2016 durch den Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan Festlegungen zur Umsetzung der gesetzlichen Forderung.

Eine grundlegende Voraussetzung sich dieser Aufgabe stellen zu können, war die sachgerechte und aktuelle Erfassung aller vorhandenen Zugangsstellen zum ÖPNV (Haltestellen, Omnibusbahnhöfe, Verknüpfungspunkte). Diese wurden in einem Haltestellenkataster auf-genommen und nach ihrer Funktionalität kategorisiert. Auf dieser Basis erfolgte die Aufstellung einer Prioritätenrangfolge für einen Maßnahmenplan, der auch ein Finanzierungskonzept beinhaltet.

Auf seiner Sitzung am 25.06.2018 hat der Kreistag mit Beschluss-Nr.: B-KT II/14/2018 die vorgelegte Prioritätenliste – Variante 3 Plus – und das Verfahren zur Umsetzung der Herstellung von Barrierefreiheit beim Zugang zur ÖPNV-Nutzung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Barrierefreiheitsprogramm) beschlossen.

Berichtspflicht nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Nahverkehrsplan

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 14.06.2021 mit Beschluss-Nr. BV/020/2021 den Nahverkehrsplan für den sonstigen ÖPNV des Landkreises MSE 2021 bis 2026 (NVP) einstimmig beschlossen. Und dann den aktuellen NVP unter Dokumente und Formulare hinterlegen.

Dokumente und Formulare