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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Förderung: Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung von Opferhilfe-Beratung

Vereine, Verbände oder Einrichtungen, die der allgemeinen Opferhilfe-Beratung dienen, können vom Land eine Zuwendung beantragen.

Zuständige Stelle

Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einzureichen. Die Anschrift lautet:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Tel.: 0385 588-59000
www.lagus.mv-regierung.de

Ansprechpartnerin: Frau Julia Engel
Tel.: 0385 588-59164
E-Mail: julia.engel@lagus.mv-regierung.de

Verfahrensablauf

  • Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Konzept der Beratungsstelle muss von Bewilligungsbehörde anerkannt sein und sich inhaltlich an den Opferhilfestandards des Arbeitskreises der Opferhilfe (ado) orientieren
  • Beratungsstelle muss Belangen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie Anforderungen an barrierefreien Zugang im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Rechnung tragen 
  • Beratung hat nur durch geeignete Fachkräfte zu erfolgen, deren Qualifikation nachgewiesen ist
  • Zuwendungsempfänger ist gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zuwendungsempfänger hat Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan
  • Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Formulare

  • vorgegebenes Formular für Antragstellung
  • Schriftform
  • persönliches Erscheinen nicht notwendig

Rechtsbehelf

  • Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Volltext

Vereine, Verbände sowie soziale oder ähnliche Einrichtungen, die der allgemeinen Opferhilfe-Beratung dienen, können vom Land eine Zuwendung beantragen. Zuwendungen können für Projekte allgemeiner Opferberatungsstellen gewährt werden.

Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Dokumente und Formulare

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