Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen
[Nr.99041011080000 ]

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.

Zuständige Stelle

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.

Formulare

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Wie wird gefördert?

Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.