Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.
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Dokumente und Formulare
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Zuständige Stelle
untere Denkmalschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt
Verfahrensablauf
Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen möchten, die keine Baugenehmigung erfordern (zum Beispiel bei Erneuerung von Haustür oder Fenstern), müssen Sie als Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter die denkmalrechtliche Genehmigung für diese Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn schriftlich oder elektronisch (in der Schriftform ersetzenden Variante) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde prüft die Voraussetzungen in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde.
Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen für eine umfassende Prüfung nachreichen.
Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Antragsprüfung in Form eines schriftlichen Bescheides mit.
Voraussetzungen
Sie sind Denkmaleigentümer und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen, die keine Baugenehmigung bedürfen.
Als Vertretungsbefugter oder Bevollmächtigter benötigen Sie eine wirksame Vertretungsbefugnis oder Vollmacht des Denkmaleigentümers.
Die Denkmalschutzbehörde prüft allgemein, ob Gründe des Denkmalschutzes beziehungsweise der Denkmalpflege gegen diese verändernde Maßnahme sprechen könnten.
Erforderliche Unterlagen
Antrag inklusive
Beschreibung des betroffenen Denkmals
Beschreibung der Maßnahme
Bei Vertretung: Vollmacht
Planungsunterlagen Bestand (Bestandsplan)
Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Denkmals
Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Bestandspläne verzichtet werden.
Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen (Ausführungsplan)
Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit unterschiedlicher Darstellung, welche der Bauteile erhalten, abgebrochen, ausgewechselt und / oder erneuert werden sollen
mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und/ oder des Grundrisses und/ oder wo der Anbau erfolgen soll
mit Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Erneuerung der Fenster
Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Umbaupläne verzichtet werden.
Aktuelle Fotos des Denkmals von außen und gegebenenfalls innen
Die nachfolgenden Unterlagen können im Einzelfall für eine umfassende Prüfung erforderlich sein. Die Abstimmung über den Umfang der einzureichenden Unterlagen erfolgt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.
Darstellung der Bau- und Nutzungsgeschichte (gegebenenfalls historische Fotos, alte Bauzeichnungen)
Pläne aus der Bauzeit des Denkmals und spätere Umbaupläne (falls vorhanden)