Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt an Gewässern erster Ordnung (siehe Anlage 1 zum Landeswassergesetz) umgesetzt.
Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung werden von den Gewässerunterhaltungsverbänden umgesetzt.
Die Hochwassergefahren- und Risikokarten werden alle 6 Jahre überprüft und veröffentlicht. Auf der Internetseite https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ kann man über eine Adresssuche die konkrete Gefährdung bei Überschwemmungen für das gesuchte Grundstück ablesen. Es sind jeweils für die Gefahrenkarten und die Risikokarten 3 statistische Szenarien dargestellt. Die Gefahrenkarten zeigen das Ausmaß und die Wassertiefen bei Überschwemmungen mit einer häufigen (alle 20 Jahre), mittleren (alle 100 Jahre) und niedrigen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (alle 200 Jahre mit Versagen der Schutzanlagen). Das Versagen der Schutzanlagen bei niedriger Wiederkehrwahrscheinlichkeit wird angenommen, da sie in der Regel auf Ereignisse bemessen sind, die alle 100 Jahre vorkommen. Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die gleichen Szenarien die im dargestellten Gebiet gefährdeten Nutzungen wie Einwohner, Wohnbauflächen und andere Nutzungen. Über diese Karten kann sich jeder Bürger und jedes Unternehmen informieren, welcher Hochwassergefahr man ausgesetzt ist.
Mit der Darstellung der Szenarien ist bereits gesagt, dass es einen absoluten Schutz gegen Hochwasser nicht geben kann. Die Anlagen werden für den Schutz gegen ein Hochwasser mit einer bestimmten Wiederkehrwahrscheinlichkeit (in der Regel das 100-jährliche Ereignis) bemessen, gebaut und unterhalten. Extremereignisse, d.h. Ereignisse mit höheren Wasserständen als die für die Bemessung ermittelten Wasserstände können nicht ausgeschlossen werden. Diese Ereignisse können dann zu einem Versagen der Schutzanlagen führen. Das bedeutet, dass es auch hinter Schutzanlagen keinen absoluten Schutz gibt. Für den Fall des Versagens von Hochwasserschutzanlagen und daraus folgende Überschwemmungen sollte auch hinter Schutzanlagen Eigenvorsorge durch hochwasserangepasstes Bauen betrieben werden. Es ist auch möglich, sich gegen Hochwasserschäden zu versichern. Auch dies ist ein Teil der Eigenvorsorge, wie sie in § 5 Wasserhaushaltsgesetz für alle Personen gefordert wird, die von Hochwasser bedroht sein können.
Über die konkreten Wasserstände in den Fließgewässern und Wasserstände kann man sich über die kostenlose App „Meine Pegel“ informieren. Es ist auch möglich, sich über diese App Nachrichten bei Über- oder Unterschreiten vorher eingestellter Wasserstände automatisch schicken zu lassen.
Noch in diesem Jahr werden Starkregengefahrenkarten veröffentlicht werden. Auch diese Karten werden mögliche Überschwemmungen (Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen) für ein Starkregenereignis darstellen. Da Starkregen überall auftreten kann, wird es eine flächendeckende Karte sein. Ausmaß, Wassertiefe und Fließrichtungen werden sich nur aufgrund der vorhandenen unterschiedlichen Geländeoberflächen unterscheiden. Diese Karten können dann Informationsquelle für die eigene Betroffenheit und die daraus abzuleitenden Eigenvorsorgemaßnahmen sein, wie verschließbare Kellerfenster und Tiefgaragen oder das Setzen von Hochborden an Straßen und Gehwegen. Auch Kommunen können diese Karten nutzen, um kommunale Maßnahmen der Niederschlagsentwässerung zu planen oder durch geeignete Speicherbecken in bestehenden Netzen zu integrieren. Auch Maßnahmen der Entsiegelung und Verbesserung der Versicherungsmöglichkeiten können zur Verminderung von Schäden beitragen.