Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums beantragen

Die Förderung dient einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Mit den Vorhaben werden langfristig naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Wälder geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt.  

Zuständige Stelle

Landesforst MV AöR

Verfahrensablauf

  • ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November

Voraussetzungen

  • Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
  • bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
  • Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
  • Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:

  • Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
  • Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
  • Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:

  • Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
  • Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
  • Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Fristen

  • ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Volltext

Was wird gefördert?

1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich

  • Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
  • Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
  • Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche

2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen

  • Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
  • Anlage von Wasserentnahmestellen
  • Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen

3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder

  • Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
  • Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
  • Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
  • Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.