1. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens
Es wird ein Träger für den
Betrieb einer Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt
am Standort Demmin
gesucht. Den vollständigen Text zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier.
Das Land gewährt für die Versorgung der Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Stalking und für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung Zuwendungen für ein flächendeckendes Beratungs- und Hilfenetzt mit spezialisierten Einrichtungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 4. Oktober 2022 (AmtsBl. M-V 2022 S.578). Zu diesen Einrichtungen gehören gemäß Punkt 2.2 der Richtlinie auch Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt.
2. Aufgaben
Von häuslicher Gewalt betroffene erwachsene Personen sollen Unterstützung durch Beratung in der Beratungsstelle finden.
Zu den Aufgaben der Beratungsstelle gehören:
• Ermöglichung einer angemessenen Krisenintervention,
• Hinwirkung auf eine gegebenenfalls notwendige Sicherung von juristischem Beweismaterial,
• Information, Aufklärung und Begleitung der Betroffenen, um erlebte Gewalterfahrungen aufzuarbeiten und neue Lebensperspektiven zu entwickeln,
• Koordinierung anderer und weitergehender Hilfen.
Die Beratungen sind unter Einhaltung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit durchzuführen. Die kooperative Zusammenarbeit mit Trägern und Beschäftigten des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil der Netzwerkarbeit.
3. Teilnahmeberechtigte und Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger können entsprechend der o.g. Richtlinie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sein, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Der Zuwendungsempfänger soll über Erfahrungen im Bereich geschlechtsspezifische Gewalt verfügen. Er trägt in fachlicher Hinsicht Gewähr für eine ordnungsgemäße und zweckentsprechende Durchführung des Projekts und weist dies bei der Interessenbekundung gegenüber dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz nach.
Des Weiteren sollen folgende Anforderungen bei den beschäftigten Personen vorliegen:
• Die Beschäftigten in den geförderten Einrichtungen sollen staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter sowie Fachkräfte mit Ausbildung in der Fachrichtung Soziales mit mehrjähriger Berufserfahrung sein.
4. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung, Laufzeit
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Dynamisierung der Personal- und Sachkostenpauschale von jährlich 2,3 Prozent ist vorgesehen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendung setzt sich aus Teilbeträgen für die Personal- und Sachausgaben nach den Regelungen der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung zusammen.
Die Zuwendung wird jeweils für ein Jahr gewährt. Über die Gewährung für die folgenden Zuwendungsjahre wird jährlich neu entschieden.
5. Einzureichende Unterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind wie folgt zu gliedern:
a) Konzept
Die Inhalte und Anforderungen an das Konzept sind der Anlage der o.g. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung zu entnehmen.
b) Finanzierungsplan
• Darstellung der Aufwendungen für die Personalkosten
• Erläuterung der sächlichen Ausstattung
• Darstellung der Einnahmen
6. Auswahlverfahren
Die Bewertung der eingereichten Interessenten erfolgt in einem transparenten Verfahren unter Federführung der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz holt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Votum zur Interessenbekundung ein.
Die Interessenbekundungen werden nach den folgenden inhaltlichen Kriterien bewertet:
|
Kriterium
|
Beschreibung |
Punkt- wert
|
Gewichtung
|
1 |
Schlüssige Darstellung der Umsetzung der Aufgaben der Bera-tungsstelle |
Die Aufgabenbeschreibung ist klar strukturiert. Umsetzungsschritte sind eindeutig formuliert. Sie offenbart ein klares Bewusstsein für die Grundsätze der Arbeit in Beratungsstellen für Be-troffene von häuslicher Gewalt. |
|
40% |
2 |
Fachliche Eignung/ Trägerkompetenz |
Der potenzielle Projektträger kann neben der geforderten Qualifikation der Beschäftigten, Wissen und Praxiserfahrung im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt nachweisen. |
|
30% |
3 |
Einbindung von Kooperationspartnern |
Für das Projekt nutzbare bzw. bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke werden dargestellt. Zukünftige Partner in den Bereichen Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit werden vorgestellt und eine effektive Zusammenarbeit skizziert. |
|
20% |
4 |
Schlüssige Darstellung des Finanzierungsplans |
Die Finanzierung des Projektes im Hinblick auf die notwendigen Personal- und Sachausgaben ist dargelegt. |
|
10% |
Die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung vergibt für jede eingereichte Interessenbekundung, welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, je Auswahlkriterium einen Punktwert.
Mögliche Punktwerte:
0 – inakzeptabel
1 – unzureichend
2 – ausreichend
3 – befriedigend
4 – gut
5 – sehr gut
Der zur Förderung ausgewählte Träger wird zur formalen Antragstellung aufgefordert. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sind bei Erfordernis weitere Ergänzungen beziehungsweise Anpassungen zu den gemachten Angaben fristgerecht zu übermitteln. Die Entscheidung über die Auswahl eines im Rahmen der Interessenbekundung geeigneten Trägers begründet keine verbindliche Förderzusage.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. An dieses sind die Anträge zu richten:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5 – 8
18055 Rostock
7. Verfahren
Die in der Interessenbekundung genannten Unterlagen sind unter dem Vermerk „Interessenbekundung – Betrieb einer Beratungsstelle häuslicher Gewalt Demmin“– schriftlich bis zum 13. September 2023 im Original per Post einzureichen beim:
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin.
Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
Frau Monica Merkel, monica.merkel@jm.mv-regierung.de , 0385/588 13063
Frau Clara Kamlage, clara.kamlage@jm.mv-regierung.de , 0385/588 13065
8. Sonstige Hinweise
Eingereichte Unterlagen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.
Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages.
Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung an der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht.
Schwerin, 14. August 2023