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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Zulassung als europäischer Rechtsanwalt beantragen
[Nr.99082009007000, 99082009000000 ]

Zuständige Stelle

Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist die für den Ort der Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer verantwortlich. Die vorgesehene Eignungsprüfung wird von einer Landesbehörde (z. B. vom Landesjustizprüfungsamt) durchgeführt.

Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wenden Sie sich bitte an die

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Tel.: 0385/51 19 60 0
Fax: 0385/51 19 60 99
e-Mail: info@RAK-MV.de

Hinsichtlich der Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an das

Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.: 030/9013 3667

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller hat für den "Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" Anzahl und Art der von ihm im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen sowie die Dauer seiner Tätigkeit nachzuweisen. Er erteilt der Rechtsanwaltskammer alle Auskünfte und übermittelt ihr alle Unterlagen, die für den Nachweis geeignet sind. Die Rechtsanwaltskammer kann den Antragsteller auffordern, seine Angaben und Unterlagen mündlich zu erläutern.

Zum Nachweis der im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen sind Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen:

  • Aktenzeichen
  • Gegenstand der Rechtssache
  • Zeitraum
  • Art und Umfang der Tätigkeit sowie
  • Sachstand.

Ferner sind auf Verlangen der Rechtsanwaltskammer Arbeitsproben vorzulegen.

Darüber hinaus sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
  • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
  • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.

Nach weiteren Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

Fristen

Die Rechtsanwaltskammer kann verlangen, dass die Bescheinigung über die Zulassung zum (europäischen) Rechtsanwalt zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate ist.

Formulare

Das Formular "Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" ist bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern erhältlich oder auch online auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer.

Rechtsgrundlage(n)

Dokumente und Formulare

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