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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen
[Nr.99148195017000 ]

Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.

Zuständige Stelle

Für Anträge:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Arsenal am Pfaffenteich

Alexandrinenstraße 1

19055 Schwerin

Im Rahmen der Bewilligungsbescheide, Auszahlungen und Abrechnungen:

Landesförderinstitut

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Verfahrensablauf

Gemeinden können beim Land Zuwendungen zu städtebaulich bedeutsamen Einzelvorhaben beantragen. Sie müssen dazu einen Antrag im Ministerium einreichen.

Nach Einreichung der Zuwendungsanträge prüft das Ministerium das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen sowie die Verfügbarkeit von Mitteln. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt und liegen ausreichend Mittel vor, erhält die Gemeinde einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Landesförderinstitut.

Mit diesem kann sie die Mittel beim Landesförderinstitut abrufen, nachdem sie die einzelnen Maßnahmen des Vorhabens beendet hat.

Weitere Informationen zur Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung erhalten Sie unter den entsprechenden Leistungen.

Voraussetzungen

- Das Einzelvorhaben Ihrer Gemeinde muss städtebaulich bedeutsam sein.

- Ihr Vorhaben muss sich in das städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.

- Sie müssen mit Ihrem Vorhaben städtebauliche oder strukturpolitische Ziele verfolgen.

- Es müssen ausreichende Finanzmittel des Landes verfügbar sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Dokumentation des Bestandes durch Fotos
  • Lageplan
  • Stellungnahme der Rechtsaufsicht/Kommunalaufsicht

Fristen

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben.

Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gestalterische, soziale, funktionale und städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und so gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern.

Diese Zuwendungen können gewährt werden, wenn und soweit die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Einzelvorhaben aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.

Dokumente und Formulare

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