Seiteninhalt

13.04.2022

Verhalten im Wald und auf trockenen Wiesen

Die Arbeitsgruppe Waldbrandschutz des Landkreises weist vor dem Osterwochenende wieder vorsorglich auf die Waldbrandgefahr hin. Die Waldbrandgefahrenstufe ist derzeit zwar noch nicht im roten Bereich, jedoch kann durch das angekündigte schöne Wetter eine erhöhte Waldbrandgefahr entstehen.

Alle Waldbesucher werden gebeten, die bekannten Regeln für das Verhalten im Wald zu beachten: Im und am Wald darf kein Feuer entzündet werden und auch das Grillen ist verboten. Rauchen im Wald und in der Feldflur ist grundsätzlich verboten. Das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.

Zudem müssen Brauchtumsfeuer bei dem für die Gemeinde zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Der Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum Waldrand und zu trockenen Wiesenflächen muss dabei zwingend eingehalten werden.

Ein Hinweis an alle Gartenfreunde: Das Verbrennen von Gartenabfällen jeglicher Art ist seit dem 1. April verboten.

Wer einen Brand im Wald, auf Heideflächen oder auch Mooren bemerkt, sollte sofort den Feuerwehr-Notruf 112 anrufen oder die 110 der Polizei. Die meisten Waldbrände werden leider durch fahrlässiges oder sogar  vorsätzliches Verhalten entfacht.