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04.04.2024

Erneuerung der Kreisstraße MSE 18

Information zu Baustellenregelungen an der Kreisstraße zwischen Rechlin-Nord bis Boeker Mühle

Die Bauzeit für die Erneuerung der Kreisstraße MSE 18 zwischen Rechlin Nord und Boeker Mühle verlängert sich bis zum 17.05.2024. Grund sind die unerwartet sehr widrigen Wetterverhältnisse im November und Dezember 2023. Dadurch konnten geplante Asphaltarbeiten nicht ausgeführt werden. Dieser Zeitverlust kann nicht aufgeholt werden.
Aktuell werden an „den letzten 400m“ der Baumaßnahme in der Ortslage Bolter Schleuse Tief-und Straßenbauarbeiten durchgeführt.
Wolf-Dieter Ringguth betont in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Rechlin die Konsequenzen: „Landkreis, Gemeinde und Nationalparkamt haben sich zwangsläufig auf eine Verlängerung der Umleitung geeinigt. Allen Beteiligten ist klar, welche Nachteile dies für die Bürger von Boek, für die betroffenen touristischen Betriebe, die Gäste aber auch die Natur mit sich bringt. Von der Sanierung der Kreisstraße werden aber auch alle dauerhaft profitieren.“

Die längere Bauzeit hat erhebliche Folgen für die ausgeschilderte Umleitungsstrecke durch den Müritz-Nationalpark. Insbesondere an den Feiertagen im Mai wird mit zunehmenden An- und Abreiseverkehr auf der Umleitungsstrecke gerechnet. Ebenfalls wird ein Anstieg des Fahrradverkehrs und auch viele Wandernde erwartet.
Ab dem 03. April 2024 begann zusätzlich der Linienverkehr mit dem Müritz-Nationalparkbus („Müritz rund um“). Laut Fahrplan werden Fahrten von und bis Bolter Kanal angeboten.
Insgesamt wird sich dadurch der Begegnungsverkehr auf der Umleitungsstrecke erhöhen.

Mit Beginn der Brut- und Setzzeit ist eine besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität für die Tierwelt im Nationalpark geboten. Ebenfalls muss jetzt im Frühjahr der Waldbrandschutz beachtet werden.
Deshalb ist Folgendes zu beachten: Für die gesamte Umleitungsstrecke im Nationalpark gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Eine entsprechende Beschilderung wird aufgestellt. Des Weiteren werden Sackgassenschilder am Knotenpunkt „Zartwitzer Hütte“ in Fahrtrichtung Speck und Fahrtrichtung Zartwitzer Hütte aufgestellt. Hier dürfen nur Berechtigte durchfahren.
Diese Beschilderung soll ein nichtberechtigtes oder vermeidbares Einfahren in die Sackgassen verhindern, da es keine entsprechenden Wendepunkte gibt.

Die Gemeinde Rechlin, das Nationalparkamt Müritz und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betonen den besonderen Schutz des Nationalparks und appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden die getroffenen Regelungen einzuhalten.