Landkreise sind gemäß dem Brandschutzgesetz für den überörtlichen Brandschutz und technische Hilfeleistung zuständig. Dazu gehört auch – im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes – die Abwehr von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Gefahren. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterhält aus diesem Grunde zwei CBRN-Züge, denen aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren angehören und die eine spezielle Ausbildung absolviert haben.
Ende April 2020 konnte der Stellvertretende Landrat und zuständige Dezernent Thomas Müller, an beide Züge jeweils ein neues Kommandofahrzeug übergeben. Die alten vom Baujahr 1996 hatten erhebliche technische Mängel, und ihre Ausstattung entsprach nicht mehr den technischen Anforderungen zum Führen eines CBRN-Einsatzes.
Der Stellvertretende Landrat und zuständige Dezernent Thomas Müller konnte im Rahmen der Aufgaben des Katastrophenschutzes an die CBRN-Zugführer jeweils ein neues Kommandofahrzeug übergeben.
Bei der Übergabe des Kommandofahrzeuges für den CBRN-Zug II Dezernent Thomas Müller, Zugführer Thomas Tschirch und Dennis Maas, Mitglied im CBRN Zug II (v.l.)