Im Ortsteil Feldberg der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft dürfen ab diesem Frühjahr keine pflanzlichen Abfälle mehr verbrannt werden.
Ein entsprechendes Verbot ist auf Antrag der Gemeinde erlassen und mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises heute bekannt gemacht worden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich nicht gestattet. Jedoch lässt die Landesverordnung (Pflanzenabfalllandesverordnung /PflanzAbfLVO) für die Monate März und Oktober Ausnahmen zu, beispielsweise wenn die Entsorgung bei einem Wertstoffhof nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Diese Regelung gilt nun also für den Ortsteil Feldberg nicht mehr. Dort ist als einzige Ausnahme das Verbrennen von Pflanzenabfällen nur dann gestattet, wenn es um die Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte geht. Gesetzliche Grundlage dafür wiederum ist die Ordnungsverfügung des Umweltministeriums vom 8. November 2005.
Damit gibt es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nunmehr für zwei Kommunen keine Ausnahme mehr zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen: für die Kreisstadt Neubrandenburg und für den Ortsteil Feldberg in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft.