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15.05.2024

Information zur Kreisstraßenbaustelle an der Bolter Schleuse in Rechlin

Die Baustelle an der Kreisstraße MSE 18 im Bereich Bolter Schleuse stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Im Bewusstsein welche Auswirkungen Bauarbeiten an diesem Nadelöhr für die Anwohner aber auch die betroffenen touristischen Unternehmen haben, hat der Landkreis als Bauherr für die Sanierung der Kreisstraße die Bauabläufe immer wieder so angepasst, dass sich die Beschwernisse für möglichst viele Betroffene in beherrschbaren Grenzen halten. Das konnte nur durch die uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft insbesondere der beauftragten Baufirma gelingen. 

Diese Rücksichtnahme und ein nicht bekannter Wasser- und Abwasserleitungsbestand, der verlegt werden muss, führen zu weiteren zeitlichen Verzögerungen an der Baustelle. Andere Arbeiten in diesem letzten Baufeld können nicht vorgezogen werden, da sonst die Zuwegung für die Baufahrzeuge blockiert wäre.

An den Landkreis wurde der Wunsch herangetragen, die Bauarbeiten an der Kreisstraße unter Herstellung der verkehrssicheren Befahrbarkeit bis zum Herbst 2024 kurzfristig zu unterbrechen.

Für den Landkreis gilt es daher abzuwägen, mit welcher Vorgehensweise allen berechtigten Anliegen am ehesten Rechnung getragen werden kann.

Problematisch bei einer Baustellenunterbrechung bis in den Herbst ist die zwischenzeitlich provisorische Herstellung der uneingeschränkten Befahrbarkeit. Dies wäre nur durch eine vorläufige Schotterschicht erreichbar.
Verkehrssicherer Fahrkomfort und ein staubfreies Passieren der Engstelle während der touristischen Hauptsaison können dabei aber nicht gewährleistet werden.

Zielführender ist daher, die Baumaßnahme so schnell wie möglich abzuschließen. Im Ergebnis einer solchen Abwägung entscheidet sich der Landkreis als Bauherr für die Weiterführung der Baustelle.
Straßenbaumaßnahmen erfordern einen hohen logistischen Aufwand bei den Baufirmen. Der zeitliche Gewinn zwischen der Herstellung eines Provisoriums und der Gesamtfertigstellung dürfte nur gering sein.

Über die anstehenden Feiertage kann der Engpass passiert werden. Ab dem 27. Mai ist beabsichtigt, die Baustelle unter nur halbseitiger Sperrung mit einer Ampelregelung zu versehen. Dies muss allerdings für den Asphalteinbau in der ersten Juniwoche unterbrochen werden.

Für die auswärtigen Besucher der Region wird die großräumige Umleitungsstrecke auf die Eindeutigkeit der Umleitungsausschilderung überprüft, da nicht alle Navigationssysteme ihre Nutzer zielsicher führen. Das Nationalparkamt Müritz und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betonen weiterhin den besonderen Schutz des Nationalparks und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer insbesondere auch hinsichtlich der Waldbrandgefahr. Für die gesamte Umleitungsstrecke im Nationalpark gilt weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

Die Arbeiten erfolgen in ständiger enger Abstimmung mit der beauftragten Baufirma. Die Gemeinde, die Rettungskräfte, die betroffenen Anlieger und touristischen Unternehmen werden über den Bauablauf informiert und haben die Möglichkeit auch für individuelle Probleme mit der Baufirma Kontakt aufzunehmen.

Es sollte das gemeinsame Ziel sein, unseren Gästen während der Sommermonate eine gute Straßenanbindung anbieten zu können.