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08.04.2026

Kontrollen der Biotonnen in Neubrandenburg

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist darauf hin, dass die ordnungsgemäße Trennung von Bioabfällen in Neubrandenburg künftig verstärkt kontrolliert wird. Hintergrund sind strengere Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen, die seit der Änderung der Bioabfallverordnung im Mai 2025 gelten.

Im Monat April bringt das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei festgestellten Fehlwürfen einen Hinweisaufkleber am Behälter an. Die betroffenen Haushalte erhalten damit Gelegenheit, den Abfall bis zur folgenden Entsorgungsfahrt nachzusortieren. Ab Mai werden stark fehlbefüllte Biotonnen – beispielsweise mit Plastiktüten oder anderen nicht zugelassenen Abfällen – nicht mehr geleert und bleiben stehen.

Erfolgt keine Nachsortierung, wird der Inhalt kostenpflichtig als Restabfall entsorgt. Der Landkreis weist darauf hin, dass gemäß der Abfallwirtschaftssatzung ausschließlich kompostierbare Abfälle in die Biotonne gehören. Andere Abfälle, insbesondere Kunststofftüten, sind unzulässig.

Die getrennte Bioabfallsammlung wird derzeit ausschließlich im Stadtgebiet Neubrandenburg durchgeführt. Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der richtigen Abfalltrennung.

Folgende kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten dürfen über die Biotonne entsorgt werden:

  • Baum- und Strauchschnitt, Laub, Pflanzenreste, Rasenschnitt, Reisig, Schnittblumen, Stroh, Unkraut
  • Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und Balkonkästen
  • Brot- und Kuchenreste
  • Obst-/Gemüsereste
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Haushaltspapier, Haare, Holzwolle
  • Papiertaschentücher und Papierservietten und Sägespäne von unbehandeltem Holz

Weitere Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne sind in der MSE-Abfall-App zu finden sowie hier.