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25.11.2024

Sofortige Maßnahmen gegen Geflügelpest bei Großbetrieben angeordnet

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI oder Geflügelpest) wurde vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine Allgemeinverfügung erlassen.

Danach müssen Unternehmer mit 5.000 oder mehr Haltungsplätzen für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ihr Geflügel ab sofort bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sind.

Der Erreger der Geflügelpest, ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus, ist unter natürlichen Bedingungen auf Hausgeflügel und Wildvögel übertragbar und kann eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate nach sich ziehen. Influenzaviren sind auch auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbar.

Es ist daher dringend erforderlich, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, die die Gefahr einer Einschleppung und Weiterverbreitung des Erregers vermindern können.

Die Allgemeinverfügung ist unter dem Reiter »Tierseuchen« abrufbar, tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.