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22.05.2025

Stichwahl zur Landratswahl - Dringender Hinweis zur Briefwahl

Aktuell erreichen uns vermehrt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht mit der Post zugestellt bekommen haben.

Wichtig: Wer Briefwahl für die Stichwahl des Landrates beantragt, die Unterlagen jedoch noch nicht erhalten hat, kann sich bis Freitag, 12:00 Uhr an seine Gemeindewahlbehörde (Verwaltung, Amt oder Rathaus) wenden und sich dort neue Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. In Ausnahmefällen ist dies noch bis Samstag, 12 Uhr, möglich.

Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr zulässig!

Bei individuellen Fragen helfen Ihnen ihre Gemeindewahlbehörden weiter.
Eine Übersicht der jeweils zuständigen Gemeindewahlbehörden übersende ich im Anhang. Diese darf ggf. auch online veröffentlicht werden.

Für die Verbreitung dieser Mitteilung bedanke ich mich im Voraus.

Martin Borchert
Kreiswahlleiter