§ 28 NachwV regelt die im Nachweisverfahren zu verwendenden Erzeugernummern und enthält Vorgaben für deren Vergabe. Für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahrens im Abfallüberwachungssystem ASYS ist die Verwendung einer behördlich zu vergebenden Erzeugernummer eine Voraussetzung für die korrekte Durchführung.
In MV werden die zur Führung von abfallrechtlichen Nachweisen erforderlichen Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erteilt
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Sitz des Erzeugers
Für die Vergabe der Erzeugernummer kann das Formular auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz und Geologie genutzt werden. Hier sind auch weitere Hinweise und Kontaktdaten behördlicher Ansprechpartner zu finden.
Das zu verwendende Formular ist auf der Homepage des LUNG unter dem nachfolgenden Link zu finden: