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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden

Wer auf einem Binnenschiff wohnt und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich abzumelden. Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes abzumelden.

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer ist die Meldebehörde des Ortes, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt zuständig. Die Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Bei Abmeldung von Seeleuten auf Seeschiffen durch den Reeder ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders zuständig.

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung von einem Binnenschiff müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Für die Abmeldung von einem Seeschiff haben die zu meldenden Personen dem Reeder die für die Abmeldung erforderlichen Auskünfte zu geben (Familienname, Doktorgrad, Geburtsname, Vornamen (darunter Rufname), Tag der Geburt, Staatsangehörigkeit, Geburtsort / Kreis/ Land, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Beschäftigungsende).

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)

Volltext

Die besonderen Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute und damit auch die Abmeldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

Wer auf einem Binnenschiff wohnt, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden.