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Anzeigen für gewerbliche/gemeinnützige Sammlungen

Sie möchten eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung anzeigen?
Sie haben Fragen zu einer Sammlung in Ihrer Gemeinde?


Seit dem 1. Juni 2012 besteht eine Anzeigepflicht für die Durchführung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen. Alle gesammelten Abfälle, wie beispielsweise Altmetalle, Altkleider, Schuhe, Altpapier, müssen einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden.

Die Sammlungen können im Hol- und/oder Bringsystem (z.B. Annahmehof) durchgeführt werden.
Die Anzeige ist spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme durch den verantwortlichen Träger der Sammlung bei der unteren Abfallbehörde im Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anzuzeigen.

Für die Anzeige ist das Antragsformular des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu verwenden. Die der Anzeige beizufügenden Angaben und Unterlagen, können dem Vordruck entnommen werden. Für die Bearbeitung der Anzeige werden Gebühren in Abhängigkeit vom Zeitaufwand, der für die Bearbeitung notwendig ist, erhoben.

Bei Fragen zu durchgeführten oder angekündigten Sammlungen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Umweltamt.

Dokumente und Formulare