Sie wollen eine Bodenverunreinigung oder einen Schadensfall, bei dem Boden schädlich verändert wurde, melden?
Der Boden ist unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Er ist nicht vermehrbar, nur begrenzt belastbar und unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Soweit Sie Kenntnis von Schädigungen des Bodens durch stoffliche Einwirkungen, beispielsweise durch
- Tankwagenunfälle auf Straßen, auf Betriebsgeländen
- durch unzulässige Entsorgung von Altöl, Lösungs-, Pflanzenschutzmitteln oder anderen Chemikalien
- durch Schäden an Heizöltanks
- durch Auf- oder Einbringen von mit Schadstoffen belasteten Böden und Materialien
- oder durch nicht-stoffliche Einwirkungen beispielsweise bei Bodenerosionen durch Wind und/oder Wasser
erfahren oder im Rahmen von Baumaßnahmen eine bisher verborgene Verunreinigung des Bodens feststellen, informieren Sie bitte unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes. Von dort werden dann weitere Maßnahmen zur Abwehr weiterer Gefahren für den Boden oder zur Behebung des Schadens eingeleitet.
Im Folgenden werden Angaben benannt (soweit bekannt), die von der unteren Bodenschutzbehörde zu den Schadensereignissen bzw. zu alten Bodenverunreinigungen benötigt werden:
1. Schadensort: Ort, Straße, Hausnummer
Wie wird das Grundstück genutzt? (Wohngrundstück, gewerbliche Nutzung – welche?)
Eigentümer des Grundstücks
Nutzer des Grundstückes
2. Schadstoff? Art des Schadstoffes
Menge
3. Wann? Datum, Uhrzeit
4. Wer? Name, Anschrift, Telefonnummer des Verursachers
5. Angaben zum Schadenshergang
6. Wurden bereits Maßnahmen eingeleitet?
7. Kontaktdaten: (Ihre Angaben) Name, Anschrift, Telefonnummer
Ihre Ansprechpartner für den Bodenschutz sind entsprechend der regionalen Zuständigkeit:
- Stadt Neubrandenburg, Ämter Neverin und Burg Stargard: Kerstin Meißner
- Ämter des ehemaligen Landkreises Demmin, Ämter Friedland und Woldegk: Juliane Langer
- Ämter des ehemaligen Landkreises Müritz, Stadt Neustrelitz, Ämter Neustrelitz-Land: Iris Nentwich