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Biotonne
[lk]

Die Biotonne in der Stadt Neubrandenburg (Holsystem) Eigentümer von Grundstücken in der Stadt Neubrandenburg, auf denen kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten anfallen können, sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die  Entsorgung kompostierbarer Abfälle anzuschließen (§ 4a Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung).
Für die Einsammlung von kompostierbaren Abfällen ist mindestens ein Bioabfallbehälter pro Grundstück vorzuhalten.
In der Stadt Neubrandenburg sind für die Entsorgung kompostierbarer Abfälle 80 Liter, 120 Liter und 1.100 Liter Bioabfallbehälter zugelassen.

Das gehört in die Biotonne:
Folgende kompostierbare Abfälle aus Küche und Garten dürfen über die Biotonne entsorgt werden:
Baum- und Strauchschnitt, Laub,
Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und
Balkonkästen,
Pflanzenreste, Rasenschnitt, Reisig,
Schnittblumen, Stroh, Unkraut,
Brot- und Kuchenreste,
Obst-/Gemüsereste,
Kaffeefilter und Teebeutel,
Haushaltspapier, Haare, Holzwolle,
Papiertaschentücher und Papierservietten und
Sägespäne von unbehandeltem Holz.

Hinweis: Kunststofftüten sind nicht kompostierbar.

Bereitstellung der Biotonnen zur Entleerung
Die Biotonnen sind immer geschlossen zu halten. Die Entleerung der Biotonnen erfolgt in einem 14-täglichen Rhythmus montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch von 6:00 bis 22:00 Uhr bzw. an Sonnabenden von 6:00 bis 22:00 Uhr.
Die auf einem Grundstück genutzten Biotonnen sind am Tag der Entleerung bis 6:00 Uhr, bzw. aufgrund o. g. Ausnahmefälle entsprechend früher, am Fahrbahnrand zur Entleerung bereitzustellen.
Die Abfuhr erfolgt 14-täglich, jeweils nach dem Tourenplan.

Dokumente und Formulare

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