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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Angelerlaubnis beantragen
[Nr.99042034012000 ]

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

Zuständige Stelle

Binnengewässer:

Für die Binnengewässer wird der Angelerlaubnisschein in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben.

Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop Angelerlaubnisse zu beantragen. Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität der Anbieter):

  • Weiter mit Landesanglerverband MV e.V. für seine Pachtgewässer         
  • Weiter mit Fischerei- und Verarbeitungsbetrieb Dehmel für seine Pachtgewässer
  • Weiter mit Seenfischerei "Obere Havel" e.G. für ihre Pachtgewässer            
  • Weiter mit Fischerei Müritz-Plau GmbH für ihre Pachtgewässer 
  • Weiter mit Online-Shop Fiskado für weitere Fischereiberechtigte                    

Küstengewässer:

Das Land M-V ist für die Küstengewässer des Landes M-V fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Die Angelerlaubnis für diese Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden. Die Angelerlaubnis der oberen Fischereibehörde gilt nicht für Fischereirechte von Dritten. Hier benötigen Sie eine andere Angelerlaubnis.

Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten:

  • Weiter mit "obere Fischereibehörde - LALLF" für die Küstengewässer des Landes M-V mit Ausnahme der Fischereirechte von Dritten
  • Weiter mit "Stadt Usedom" für Teile des Usedomer Sees (Ratsfisch- und Bauhofwasser),
  • Weiter mit Landesanglerverband MV e.V.
    • für Teile des Usedomer Sees (Priesterwasser; das Fischereirecht besitzt die Kirche zu Usedom),
    • für westlich der Mündung der Harkenbäk bis Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Lübsche Fischereirecht)
  • Weiter "Hanse- und Universitätsstadt Rostock"  für die Unterwarnow und im Breitling.

Für den Bereich des westlichen Saaler Bodden existiert neben dem Fischereirecht des Landes MV ein Mitfischereirecht/Koppelfischereirecht für die Stadt Ribnitz-Damgarten (in diesem Bereich gilt sowohl die Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes MV als auch die Angelerlaubnis der Stadt Ribnitz-Damgarten).

Verfahrensablauf

Die Angelerlaubnis für die Binnengewässer  wird in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt.

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Eine Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaubnissen für Küstengewässer M-V finden Sie unter nachstehendem Link.

  • Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Rücksendeadresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
  • Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann auch online erworben werden. Die Angelerlaubnis wird als PDF-Dokument an die E-Mail-Adresse gesandt und kann dann auf einem Smartphone mitgeführt oder ausgedruckt werden.
    • Online-Dienst der oberen Fischereibehörde (LALLF) - Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visa), PAYPAL oder über Giropay
    • Onlineshop Fiskado - Bezahlung über PAYPAL, KLARNA, Mastercard, VISA

Rechtsbehelf

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer. Die Ausübung des Fischfanges ohne eine Angelerlaubnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

Volltext

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch in der Regel als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop eine Angelerlaubnis zu erhalten.

Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen.