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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen
[Nr.99063040169001 ]

Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .

Zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Volltext

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.