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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämter sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
[Nr.99042014006000 ]

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Volltext

Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
 

Dokumente und Formulare

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