Seiteninhalt
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
[Nr.99134007148000 ]

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Verfahrensablauf

In der Regel:

  1. Verordnung durch Arzt
  2. Beantragung bei Krankenkasse
  3. Entscheidung der Krankenkasse
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

Voraussetzungen

Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation

  • muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
  • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
  • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes

Volltext

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.