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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Zuschuss zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben.

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331 59045

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bedarf für das Projekt soll von Seiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auf dessen oder deren Gebiet das Projekt durchgeführt wird, bestätigt sein.

Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als

  • Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder
  • Sozialarbeiter/innen mit staatlicher Anerkennung oder
  • der Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung
     

erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan
  • Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
     

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Fristen

Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres

Formulare

Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Volltext

Zuwendungszweck
Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit.
 

Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Projekte im Sinne des § 45 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, insbesondere

  • Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen,
  • Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration,
  • Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie deren verstärkte Einbeziehung in das bürgerschaftliche Engagement.
     

Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Projektes benötigt werden (zuwendungsfähige Gesamtausgaben), ausgereicht.