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Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld.

Zuständige Stelle

die gesetzlichen Krankenkassen

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld (= Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag) ist bei der Krankenkasse einzureichen. Die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

Diese Bescheinigung darf nicht früher als sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (eine Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist) ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • freiwillig oder pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld oder
  • bestehendes Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) zu Beginn der Mutterschutzfrist oder
  • rechtmäßige Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
  • Verdienstbescheinigung
  • Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
    Diese erhalten Sie nach der Entbindung bei Ihrer Gemeinde.

Fristen

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte in der Woche vor Beginn der Mutterschutzfrist eingereicht werden (das sind sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin).

Volltext

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde.

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