zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft eine Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.
BauOnline-Auskunft:
Hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge beim Bauamt erhalten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Aktenzeichen und Passwort (vorab gleich mit dem Antrag beantragen) an, damit wir Ihnen Ihre Daten zur Verfügung stellen können.
Falls Probleme bei der Anmeldung auftreten, melden Sie sich bitte bei Frau Kleemann Tel. 0395 57087 2438
https://web.lk-seenplatte.de/msbau_online/
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.
Bitte beachten Sie die Anforderungen zum barrierefreien Bauen:
Barrierefreies Bauen § 50 Abs. 1 LBauO M-V - Checkliste für die Planung von barrierefreien Wohnungen (PDF)
Die PDF ist abrufbar auf der Hompepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/MV-Serviceportal
Kontakt:
Nachfolgend aufgeführt finden Sie Ihre Ansprechpartner mit den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten.
Heike Rohde
Hansestadt Demmin
Stadt Waren (Müritz) außer die Ortsteile
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
Bärbel Gaida
Stadt Neustrelitz
Amt Penzliner Land
Ines Redner und Ina Schenk
Amt Friedland
Amt Woldegk
Amt Neverin
Amt Stargarder Land
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
Amt Seenlandschaft Waren
Dorit Stier
Amt Röbel-Müritz
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Katrin Splieth
Amt Stavenhagen
Amt Malchin am Kummerower See
Dagmar Neusesser
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Amt Neustreitz-Land
Amt Demmin-Land
Anne Asmus
Amt Malchow
Stadt Dargun
Dr. Dirk Podeyn
Amt Treptower Tollensewinkel
Ortsteile von Waren (Müritz):
Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
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Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Welches Genehmigungsverfahren im Einzelnen durchzuführen ist, hängt insbesondere von der Art des Bauvorhabens ab. Eine Wahlmöglichkeit bezüglich des Baugenehmigungsverfahrens besteht nicht.