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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
[Nr.99006028261000 ]

Der Arbeitgeber bzw. die Ausbildungsstätte ist dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzbehörde zu informieren, wenn eine schwangere oder stillende Frau in dem Unternehmen beschäftigt ist  bzw. eine schwangere oder stillende Schülerin oder Studentin an Lehrveranstaltungen teilnimmt.

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Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Verfahrensablauf

  1. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  2. Information des Arbeitgebers/ der Ausbildungsstelle durch die schwangere oder stillende Frau
  3. Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß § 10 MuSchG
  4. Mitteilung des Arbeitgebers über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau an die Arbeitsschutzbehörde (bitte das verlinkte Formular benutzen)

Voraussetzungen

Informationen des Arbeitgebers/der Ausbildungsstelle durch die schwangere oder stillende Frau

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle
  • Name der schwangeren oder stillenden Frauen
  • Voraussichtlicher Entbindungstermin
  • Art und zeitlicher Umfang ihrer Beschäftigung
  • Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG
  • sonstige erforderliche Angaben (z.B. Beschäftigungsverbot, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung)

Fristen

Wenn Ihre Mitarbeiterin Sie über ihre Schwangerschaft informiert hat, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)