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Veranstaltung Festsetzung
[Nr.99050032002000 ]

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung festzusetzen.

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
  • Verzeichnis über die Anzahl der Anbieter/Aussteller
  • Teilnahmebedingungen
  • Ausstellungsplan
  • Lageplan
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
  • ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ggf. auch über das Internet.

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Volltext

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.