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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Visum für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland ("Vander-Elst-Visum") beantragen

Zuständige Stelle

Das Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben, zu beantragen.

Hinweis:
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
 

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der Europäischen Union und
  • Sie werden von Ihrem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsendet.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union
  • Nachweis über eine Entsendung Ihres Unternehmens zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Krankenversicherungsnachweis für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes

Ggf. sind noch weitere Unterlagen notwendig. Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Volltext

Als Staatsangehöriger eines Staats außerhalb der Europäischen Union können Sie, sofern sie in einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat dauerhaft beschäftigt sind, zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat, z.B. in die Bundesrepublik Deutschland, entsendet werden, ohne dass es hierzu einer Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Es wird ein "Visum nach Vander Elst" erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt.

Firmeninterne Entsendungen, d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU-Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht).

Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen ("Daueraufenthalt EU") und die für eine Firma in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach "Vander Elst" befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumsantrag weiterhin erforderlich.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.