Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund beantragen
[Nr.99126001016000 ]

Zuständige Stelle

Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV) als Landesjugendamt.

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung des Vereins bedarf es eines Antrages. Das Landesjugendamt prüft als Landesjugendamt prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und erteilt die Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann befristet oder an weitere Auflagen gebunden sein. Die Erlaubnis gilt für das jeweilige Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.
Die Erlaubnis kann auf den Bereich eines Landesjugendamts beschränkt werden.

Näheres zum Verfahren und zu den Voraussetzungen sollte ggf. beim Landesjugendamt erfragt werden.

Das Landesjugendamt unterrichtet die zuständigen Jugendämter und Amtsgerichte über seine Entscheidung.

Voraussetzungen

Ein eingetragener, rechtsfähiger Verein erhält die Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft, wenn er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigt, weiterbildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert,
  • sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormündern und Einzelpflegern bemüht und sie in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und berät,
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Eintragung des Vereins
  • Satzung
  • Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter
  • Anzahl der Wohnplätze
  • Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Versicherung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII
  • Nachweis bzw. Planung der Vorbereitung und Fortbildung der Mitarbeiter sowie der Gewinnung von Einzelvormündern

Volltext

Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.