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Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
[Nr.99042019006000 ]

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Verfahrensablauf

Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung des Entgeltes

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Berufsqualifikation

Fristen

keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Volltext

Personen mit fischereilicher Berufsausbildung können für die Benutzung von Fanggeräten in geringem Umfang (8 Aalkörbe, 100 m Stellnetz, 100 Haken auf der Langleine, Krabbenkorb) eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde für die Fischerei in den Küstengewässern erhalten, die Fischerei erfolgt für den Eigenbedarf.

Dokumente und Formulare

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