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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung beantragen
[Nr.99102036011000 ]

Zuständige Stelle

Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers

Fristen

Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung können nur bis zum 30.11. des Jahres gestellt werden.

Volltext

Seit dem Jahr 2014 ist die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch von der Finanzverwaltung. Der Arbeitgeber benötigt für den Abruf der Daten nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers.