Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache geführt werden.
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich- Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock
Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: ww.lagus.mv-regierung.de
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.
Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres
Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Zuwendungszweck
Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.
Zuwendungsempfänger
Gehörlosen Landesverband M-V
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.