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Gewerblicher Fischfang
[Nr.99042002000000 ]

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7

Voraussetzungen

abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
  • Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)

Formulare

Volltext

Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.

Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.

Dokumente und Formulare

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