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Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte

Anja Bugenhagen

Als Gleichstellungsbeauftragte verstehe ich mich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Fragen und Problemen der Gleichberechtigung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Gerne bin ich für Sie / euch da, wenn:

  • Hinweise und Unterstützung bei der Veränderung der derzeitigen Situation gewünscht werden
  • man sich benachteiligt fühlt
  • man körperlicher und/oder seelischer Gewalt ausgesetzt ist
  • Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt wird
  • Informationen und Auskünfte benötigt werden
  • Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden oder Vereinen gesucht werden
  • man sich eine eigene Existenz aufbauen möchte
  • Anregungen und Vorschläge da sind, die die Situation von Frauen und Mädchen verbessernkönnen
  • einfach mal jemanden benötigt wird zum Zuhören

Neues aus dem Regionalbeirat Mecklenburgische Seenplatte

Der Regionalbeirat startete in seiner Sitzung am 19.10.22 in Wrodow den ersten Ideenaufruf in der Förderperiode 2020-2027 und beschloss sein „Regionales Handlungskonzept“.

Das „Regionale Handlungskonzept“ insgesamt sowie der Ideenaufruf „Gleichstellung und Vereinbarkeit in Struktur, Kultur und Image der regionalen Wirtschaft stärken“, sind Ergebnisse der Strategiediskussion, die mit dem Ziel geführt wurde, die regionalisierten Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF+) zielorientiert und nachhaltig einzusetzen.  
„Natürlich! Mecklenburgische Seenplatte, Nachhaltig! Soziale Teilhabe, Arbeit, Regionalentwicklung und Kompetenzzuwachs“, der Titel des Regionalen Handlungskonzeptes ist Programm.

„Durch unser Konzept möchten wir Sie mit auf einen Weg nehmen, regionale Potentiale weiter zu erschließen und dieses in einer Art und Weise zu tun, die zu mehr Chancengleichheit und weniger Diskriminierung, zu mehr Diversität, zu mehr Gleichstellung von Frauen und Männern, zu mehr Klima- und Ressourcenschutz, zu besseren Arbeitsbedingungen beiträgt und damit zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Arbeits- und Lebensweise führt“, so beschreibt der Regionalbeirat sein Hauptanliegen.

Für den Gesamtzeitraum der neuen Förderperiode stehen vier Förderinstrumente mit einem Gesamtvolumen von etwa 10 Mio. € in der Verantwortung des Regionalbeirates Mecklenburgische Seenplatte.

Für den Ideenaufruf sind 200.000 € für SEM Projekte geplant. Erste Einreichungsfrist ist der 31.01.23. Projekte könnten bereits ab 01.05.23 beginnen.

Angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels in vielen Branchen in unserer Region ist es notwendig, dass in Unternehmen noch stärker geschlechtsbezogenen Nachteilen entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben verbessert wird. Genau hier setzt der Ideenaufruf an.

Weiterführende Informationen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung/Regionalbeirat-Mecklenburgische-Seenplatte/
(ganz nach unten scrollen, unter „Sonstiges“)

Eine Informationsveranstaltung dazu ist am 30. November 2022um 10 Uhr geplant. Im Anschluss daran können Sie sich vertiefend individuell beraten lassen (beides als Videokonferenz). Bei Interesse melden Sie sich bitte bis 21. November per Mail.

Ansprechpartnerin:

Sigrid Prokop
Geschäftsstellenleiterin Regionalbeirat MSE
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
E-Mail: s.prokop@wm.mv-regierung.de
Telefon: 0385 588 55 25

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern §118

  1. Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Dafür bestellen die Landkreise hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die sie für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigen. Die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung ist von den Landkreisen sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
  2. Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Kreisausschuss stattgefunden hat, durch den Kreistag. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Kreistagsmitglieder.
  3. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Kreisverwaltung. Sie kann an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  4. Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Landrat gemäß § 107 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
  5. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
  6. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Hilfe bei Gewalterfahrung

Hilfe bei Gewalterfahrungen

Internet: www.hilfe-bei-gewalt.de

Hilfetelefon gegen Kummer: 116 111
(kostenlose Beratung in 18 Fremdsprachen, 24 Stunden erreichbar)

(für Kinder und Jugendliche)

Elterntelefon: 0800 11 10 550

Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Gewalt an Männern: 0800 12 39 900

Schwangere in Not: 0800 40 40 020

Tatgeneigte Personen: 0800 70 22 240

Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000
(für Angehörige)

Opfer-Telefon 116 006 

Alle Informationen werden selbstverständlich von mir vertraulich behandelt.


Fragen des Kreisanzeigers an die Gleichstellungsbeauftragte

Dokumente und Formulare

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