Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen [Nr.99101006026000 ]
Zuständige Stelle
das Standesamt
am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin Schönstedtstr. 5 13357 Berlin (Mitte) Tel.: + 49 30 90 269-5000 Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten: Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 bis 17:00 Uhr Fr geschlossen
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Zuständige Stelle ist das Standesamt
am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
deutsche Staatsangehörige
Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
die Kinder,
die Eltern,
der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Erforderliche Unterlagen
ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Volltext
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Dokumente und Formulare
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