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Wasserwirtschaft / Gewässerschutz
[lk]

Das Sachgebiet Wasserwirtschaft ist als untere Wasserbehörde für die Aufsicht und den Schutz der oberirdischen Gewässer II. Ordnung, für Benutzungen der Gewässer I. Ordnung und das Grundwasser zuständig. Ziel der Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen und dabei die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für jetzt lebende und zukünftige Generationen als auch für Tiere und Pflanzen zu erhalten.

In unsere Zuständigkeit fallen insbesondere

  • die Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände,
  • das Erteilen von Genehmigungen zum Befahren von Gewässern,
  • Regelungen der Gewässerbenutzung,
  • der Gewässerausbau,
  • Anlagen in, an über oder unter Gewässern,
  • Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen,
  • Wasserrechtliche Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Planverfahren.

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