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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen.
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V Mecklenburg-Vorpommern
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle -
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Tel. 0385/588-12487
E-Mail: lfk@kriminalpraevention-mv.de
Verfahrensablauf
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars schriftlich zu stellen an das
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg -Vorpommern
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Mecklenburg-Vorpommern
- Geschäftsstelle -
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Projektbeschreibung
detaillierter Finanzierungsplan
Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers
Voraussetzungen
Sitz und Wirkungskreis des Zuwendungsempfängers im Land M-V
keine Zuwendungen für denselben Zweck von anderen Stellen des Landes oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Qualifikationsnachweis für Betreuer bei Projekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
Besondere Anforderungen für Projekte zur Thematik „Sport statt Gewalt“ (z.B. Lizenz bzw. Lehrbefähigung sowie Projektinhalt)
für Kommunale Präventionsräte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte: Erfüllung von Mindeststandards
Erforderliche Unterlagen
Projektbeschreibung
detaillierter Finanzierungsplan
Stellungnahme des kommunalen Präventionsrates auf Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Stadt (Die Stellungnahme entfällt, wenn es sich um einen eigenen Antrag des KPR handelt.)
gegebenenfalls Vereinsregisterauszug, Satzung und ein Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
gegebenenfalls ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Projektbetreuers
Fristen
Antragstermin
für Kommunale Präventionsräte: 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: 31. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr
Formulare
Formular: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Präventionsprojekten gemäß Verwaltungsvorschrift vom 5. Juli 2010 (AmtsBl. M-V 2010 S. 382)
Gegen erlassene Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 325, 19055 Schwerin oder Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17459 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Volltext
Zuwendungszweck
Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung
Gegenstand der Zuwendung
Förderung von Projekten, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen
Zuwendungsempfänger
Landkreise und kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden sowie freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
für Kommunale Präventionsräte: Festbetragsfinanzierung bezogen auf die Einwohnerzahl des Vorjahres
für freie Träger, Institutionen und Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind: Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Dabei soll die beantragte Förderung den Betrag von EUR 1.000 grundsätzlich nicht unterschreiten.
Dokumente und Formulare
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