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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Anerkennung einer Berufsausübungsgesellschaft beantragen
[Nr.99135006000000, 99135006016000 ]

Zuständige Stelle

Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist

  • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung und
  • ein Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

beizufügen.

Formulare

Der Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft kann schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer angefordert werden. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk Ihre Gesellschaft ihren Sitz hat. In dem Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Volltext

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft gegeben sind.