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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Vermittlung eines Pflegekindes

Zuständige Stelle

Das Jugendamt – je nachdem wo Sie wohnen:

  • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
  • in einem Landkreis: beim Landratsamt

Verfahrensablauf

Während der Wartezeit hält das Jugendamt weiterhin Kontakt zu Ihnen und bietet Ihnen gegebenenfalls die Teilnahme an Seminaren an, in denen Sie sich auf Ihre Aufgabe und das Zusammenleben mit einem Pflegekind weiter vorbereiten können. 

Bei der Vermittlung eines Kindes wird stets vom Kind ausgegangen und überprüft, in welche zur Verfügung stehende Bewerberfamilie es am ehesten passen würde. Kommen Sie für ein bestimmtes Kind als Pflegeperson in Betracht, setzt sich das Jugendamt mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten Informationen über das Pflegekind und dessen Herkunftsfamilie und lernen diese persönlich kennen.

Erst wenn sowohl Sie, als auch die leiblichen Eltern und das Kind sich einig sind, wird die Hilfe beginnen. Zwischen Ihnen, der Herkunftsfamilie und dem Jugendamt wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Detaillierte Festlegungen und Ziele werden in einem Hilfeplan festgeschrieben.

Voraussetzungen

Das Jugendamt hat die Aufgabe die Bewerber zu überprüfen und auf die Aufgabe vorzubereiten und eine grundsätzliche Geeignetheit festzustellen. Das geschieht über Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminare und individuelle Beratungen. Damit sind Sie als Bewerber beziehungsweise als potentielle Pflegefamilie vorgemerkt.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor     
  • allem für dessen Erziehung

Weitere Voraussetzungen sind:  

  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Erforderliche Unterlagen

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit,            
  • Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweis
  • SCHUFA-Auskunft
  • Erweiterte s polizeiliches Führungszeugnis

Fristen

Bis Sie ein Pflegekind in Ihre Familie aufnehmen können, vergeht häufig einige Zeit.

Bewerber können sich aber nach abgeschlossenem Bewerberverfahren und erfolgter Anerkennung auch bei anderen Jugendämtern um die Aufnahme eines Kindes bewerben.

Volltext

Verheiratete und unverheiratete Paare, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Wohngemeinschaften können ein Pflegekind aufnehmen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für Ihre Familie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein. Ein Kontakt zwischen der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie ist besonders für das Pflegekind von großer Bedeutung.

Pflegeeltern müssen bereit sein, mit den leiblichen Eltern und den Fachkräften zusammen zu arbeiten. Wichtig ist bei allen Bewerbern, dass sie in der Lage sind, dem Pflegekind emotionale und materielle Stabilität zu geben.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stellt für Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite zum Thema Pflege- und Adoptionsfamilien unter https://www.pflege-und-adoptivkinder-mse.de weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu diesen Thematiken zur Verfügung.

Dokumente und Formulare

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