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Schwanger und was jetzt?

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes wurde Schwangeren das Recht auf Unterstützung und Beratung seitens des Jugendamtes im Vorfeld der Geburt eingeräumt. Auch diese Leistungen werden in der Regel durch freie Träger der Jugendhilfe angeboten.