
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich gehe ab März bis einschließlich Dezember 2025 in den Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit. Für Ihre Anliegen und Anregungen wird Ihnen in dieser Zeit stellvertretend Frau Sibylle Rönnfeld als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen:
Tel: 0395 57087 5033 E-Mail: Sibylle.Roennfeld@lk-seenplatte.de
Je nach Ihrem Wohnort können Sie auch weitere Kolleginnen von mir kontaktieren:
Neubrandenburg: Christina Küster
Tel.: 0395 555-2657, Mail: christina.kuester@neubrandenburg.de
Waren: Steffi Schabbel
Tel.: 03991 177-115, Mail: gsb@waren-mueritz.de
Neustrelitz: Anne-Kathrin Utesch
Tel.: 03981 4534-103, Mail: gleichstellung@neustrelitz.de
Demmin: Rowena Delies
Tel.: 03998 256151, Mail: gsb@demmin.de
Für Anliegen, die über die Landkreisgrenzen hinausgehen und damit in Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen, steht Ihnen die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung zur Seite:
Wenke Brüdgam
Telefon: 0385 - 588 13060 Mail: wenke.bruedgam@jm.mv-regierung.de
Ich bedanke mich herzlich für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und bin gerne ab dem kommenden Jahr wieder für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Anja Bugenhagen
Als Gleichstellungsbeauftragte verstehe ich mich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Fragen und Problemen der Gleichberechtigung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Grundgesetz
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern §118
Hilfe bei Gewalterfahrungen
Internet: www.hilfe-bei-gewalt.de
Hilfetelefon gegen Kummer: 116 111
(kostenlose Beratung in 18 Fremdsprachen, 24 Stunden erreichbar)
(für Kinder und Jugendliche)
Elterntelefon: 0800 11 10 550
Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Gewalt an Männern: 0800 12 39 900
Schwangere in Not: 0800 40 40 020
Tatgeneigte Personen: 0800 70 22 240
Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000
(für Angehörige)
Opfer-Telefon 116 006
Alle Informationen werden selbstverständlich von mir vertraulich behandelt.
Wer Kinder erzieht soll nicht benachteiligt werden.
Im Rahmen meiner Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich Sie informieren, dass für Kindererziehungszeiten auf Antrag beim zuständigen Rententräger ggf. mehr Rente möglich ist.
Für die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich vom Bund Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und somit bei der Rente aufgrund von Beitragszeiten berücksichtigt.
Jedoch gibt es zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten die Kinderberücksichtigungszeiten. Deshalb muss vor Beantragung der Regelaltersrente beim zuständigen Rententräger der Antrag V0800 auf Feststellung der Erziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von dem erziehenden Elternteil gestellt werden.
Auch Väter können einen Antrag auf Feststellung der Erziehungszeiten stellen. Jedoch müssen beide Elternteile schriftlich beim Rententräger erklären, wer für welche Zeit bis zum 10. Lebensjahr die Kindererziehungszeit übernimmt. Dies kann somit auch nur für die Zukunft (max. 2 Monate rückwirkend) erfolgen. Es kann immer nur ein Elternteil diesen Antrag stellen.
Für Kinder, welche bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, erhält automatisch die Mutter die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Aber auch hier gilt, mehr Rente aufgrund Kinderberücksichtigungszeiten nur, wenn der Antrag V0800 Feststellung auf Erziehungszeiten beim Rententräger gestellt ist.
Über den Link www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html können Sie den Antrag herunterladen und ausfüllen und weitere Informationen erhalten.
Anja Bugenhagen
Gleichstellungsbeauftragte
Liebe Bürgerinnen,
anlässlich des bevorstehenden Weltfrauentages wende ich mich heute vor allem an Sie:
Im Rahmen meiner Arbeit werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, inwiefern wir diesen Tag überhaupt noch brauchen. Wurde einst der Internationale Frauentag unter dem Motto „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ begangen und seitdem auch viele Rechte für Frauen errungen, bin ich dennoch der Meinung, dass wir diesen Tag aus einem guten Grund noch immer benötigen. Denn es reicht nicht, die Gleichberechtigung von Frau und Mann gesetzlich zu verankern - die Rechte müssen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich gelebt werden!
Mit Blick auf den Alltag vieler Frauen und Mütter erkenne ich aber vor allem eins: Eine innere Zerrissenheit und auch eine große Erschöpfung verbunden mit der Angst, nicht gut genug zu sein! Dem liegt aus meiner Sicht ein höchst widersprüchliches und bedenkliches Idealbild der Frau und Mutter von heute zugrunde, demnach sie alles zugleich sein muss: Einerseits eine hingebungsvolle, die Kinder immer umsorgende, perfekte Mutter sowie auch eine liebevolle, immer entspannte Partnerin und andererseits eine höchst ambitionierte und beruflich engagierte „Karrierefrau“ (hierzu gibt es übrigens kein negativ besetztes männliches Pendant!). Den Anspruch, den Frauen heute an sich selbst haben und die auch die Gesellschaft an sie hat, könnte nicht höher sein. Dabei sind sie vor allem ihrer strengen inneren Kritikerin jede Minute eines Tages ausgesetzt, aber zudem auch der Bewertung durch ihr soziales Umfeld. Und sehen Sie, das kann gar nicht funktionieren!
Der Fehler ist dabei nicht bei den Frauen zu suchen, sondern liegt im System! Wir müssen aufhören, Frauen daran zu bewerten, ob sie gute Mütter sind. Und wenn wir wollen, dass Frauen berufliche Karriere machen, dann müssen wir die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf auch in Führungspositionen schaffen. Ich bin überzeugt, dass dies ebenso Männern, vor allem Vätern, schon aus gesundheitlichen Aspekten entgegenkommt. Es erfordert tatsächlich ein großes Umdenken. Vielleicht können wir uns hier an der gelebten Praxis in Schweden ein Vorbild nehmen, wo Führungspositionen in Teilzeit oder in Tandems möglich sind und ein weniger idealisiertes Frauen- und Mutterbild in den Köpfen verankert ist.
Das Ziel sollte es immer sein, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ein nach ihren Vorstellungen freies und selbstbestimmtes Leben führen können! Genau hierfür müssen wir eine Grundlage schaffen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute zum Frauentag!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gleichstellungsbeauftragte
Anja Bugenhagen