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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
[Nr.99129046007000 ]

Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Gewässer schon vorher benutzen dürfen.

Zuständige Stelle

untere Wasserbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers - vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers.
  • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
  • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
  • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
  • Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen.

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Erlaubnis oder Bewilligungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zur Benutzung eines Gewässers
  • Erläuterung Ihres öffentlichen oder berechtigten Interesses am vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Verpflichtungserklärung, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, 
    den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 7500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Formulare

Der Antrag kann über einen Onlinedienst gestellt werden. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Volltext

Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.

Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.